Aktuelles

Wasserzählerablesung durch Kundenablesung

Auch in diesem Jahr wird die Zählerdatenerfassung durch Selbstablesung der Kunden erfolgen. Alle Hauseigentümer erhalten vom Wasserzweckverband für jedes Objekt Anfang Dezember 2024 ein Anschreiben. In diesem Anschreiben werden die Kunden gebeten, die Ablesung des Wasserzählers selbst durchzuführen. Der Stand des Wasserzählers sollte bis spätestens 08.01.2025 übermittelt werden. Sollte der Zählerstand nicht übermittelt werden, wird der Zählerstand geschätzt.

Es gibt drei Möglichkeiten, den Wasserzählerstand zu übermitteln:

  1. QR-Code auf dem Anschreiben scannen und den Zählerstand bequem per Smartphone übermitteln.
  2. Meldung über den Online-Service unter http://www.wasserghg.de.
  3. Versand der ausgefüllten Zählerablesekarte an die WasserGHG.

Fragen rund um die Wasserversorgung und Zählertechnik können an Frau Niedermühlbichler, Frau Wind und Herr Heiß gerichtet werden.

Mitteilung – Eigentümerwechsel

Sollte ein Eigentümerwechsel eines Objekts anstehen bzw. bereits erfolgt sein, sollte dies zeitnah mitgeteilt werden.