Die Gemeinde bittet, die Reinigungsverordnung gerade im Herbst zu beachten: Im Herbst sind die Reinigungsarbeiten
bei Laubfall, soweit durch das Laub die Situation als verkehrsgefährdend einzustufen ist, ebenfalls durchzuführen. Insbesondere nach einem Unwetter sowie bei Tauwetter, die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen, soweit diese innerhalb der Reinigungsfläche liegen.
Ferner werden alle Grundbesitzer an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen gebeten, ihre Bäume, Hecken und
Sträucher so bis zur Grundstücksgrenze zurückzuschneiden, dass die Verkehrssicherheit und eine ordnungsgemäße Durchführung des Winterdienstes gegeben sind. Konkret bedeutet dies, wenn Hecken, Sträucher, Bäume, Pflanzen und Ästen in den Straßen- oder Gehwegbereich ragen, Verkehrsschilder verdecken oder Fußgänger wie auch Radfahrer behindern, ist Abhilfe geboten und der Rückschnitt angesagt.